kunstundkultur-online.de 4|11


LITERATUR | BÜHNE.....................................................................................................................................................................

Udo Horn

Das Theater um die Theater

Mecklenburg-Vorpommern: Unendliche Geschichten aus der Murkelei

Betriebsrat des Theaters Schwerin prangert Versagen der Kulturpolitik an + Der Markt spielt Theater + Theater und Geld in Not + Zu wenig private Spenden für die Theater + Theaterchefs schlagen Kündigungen vor + Weiter geht es im Millionen-Drama + Rostock am Ende. Jeden Tag eine neue Nachricht, oder, wie der Bauer sagen würde: jeden Tag wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben.

Wäre die Lage nicht so ernst und dramatisch, ließen sich bestimmt wohlfeilere Beschreibungen des Status Quo an den Theatern im Norden, besonders in Mecklenburg-Vorpommern finden. So wird dem Leser fast wöchentlich in den zahlreichen Veröffentlichungen der Medien eine leider unendliche Geschichte zugemutet, damit er sich ein Bild von der Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern machen kann.
Kann man überhaupt noch von einer festgefügten und zukunftsorientierten Theaterlandschaft sprechen? Ich glaube nicht: Die „alte“ Regierung (bis Ende September 2011 im Amt (Anm. d. R.) konnte nicht, und die „neue“ Regierungskoalition in Schwerin will nicht die Zahlungen an die Theater des Landes erhöhen. Die ehemals geplanten jährlichen Zuweisungen von 35,8 Millionen Euro für sechs Spielstätten sollen bis 2020 in der jetzigen Höhe unverändert bleiben. Wer hier die Entwicklung seit 1989 beobachtet hat, der kann die neuesten Tendenzen nur mit Schrecken und Wut registrieren. Hier fand mal Deutschlands bestes Theater statt! Das Land, die Kreise und Kommunen als Theaterträger erweisen sich längst durch eine kompetenz- und phantasielose Kulturpolitik als wahre Theaterzerstörer.
Die Theatermenschen haben beeindruckende Kürzungen unternommen, die aber von den Theaterträgern nicht honoriert werden. In Rostock wird die Bühne aufgrund einer überfälligen Bausanierung und dem nicht realisierten Neubau zum Spielball der Mächtigen zwischen Abrissbirne und Schließung. Kürzungen und Ökonomisierung sind die neue Form der Barbarei, so der frühere Bremer Intendant Klaus Pierwoß. Das Land hat es geschafft, seinen Etat schuldenfrei aufzustellen. Eine entsprechende Stabilisierung hätten auch die Theater in Mecklenburg-Vorpommern verdient.
Der Generalintendant des Mecklenburgischen Staatstheaters, Joachim Kümmritz, forderte erst kürzlich eine landesweite Theaterreform. Verlangt wird die übrigens schon seit 20 Jahren. Es ist jedoch den bisherigen Kultusministern des Landes nicht geglückt, ein Strukturprogramm auf „die Beine“ zu stellen, um den Theatern des Landes finanzielle Sicherheit zu gewähren. Eher haben sie das Gegenteil verursacht: Das Rostocker Volkstheater, das mal wieder kurz vor einer Insolvenz stand, soll nun aus seiner Schieflage geführt werden. Nach dem Willen des neuen zweiten Geschäftsführers am Theater wird dies mit Hilfe von Einnahmesteigerungen (Erhöhung der Programmattraktivität) und eines Haustarifvertrags geschehen. Funktioniert das nicht, wären nur noch Spartenschließungen und Personalreduzierungen möglich.
Zurück zur Politik: Neben der irrsinnigen Forderung einer Verschmelzung – zum Beispiel des Theaters Rostock mit dem Theater in Schwerin – gibt es die mehr als fragwürdige Idee einer Aufspaltung der Theaterlandschaft in Ost und West: Alles, was östlich von Mecklenburg liegt, wird zusammengelegt, und alles, was westlich von Vorpommern liegt, wird ebenfalls zusammengepresst. Selbst der oberste Rechnungshüter des Landesrechnungshofes, Präsident Schweisfurth, kann sich der Kritik nicht verschließen und schlussfolgert, dass die Probleme in der bislang nicht grundlegend verbesserten Theaterstruktur des Landes liegen.
„Wenn selbst die Schweriner Bühne mit ihrem vergleichsweise hohen Einspielergebnis und öffentlichen Zuschüssen von insgesamt 16,2 Millionen Euro jährlich laufend weitere öffentliche Mittel benötigt, ist dies ein Indiz für fortbestehende Strukturprobleme in der Theaterlandschaft des Landes“, so Schweisfurth gegenüber dem Nachrichtenportal.
Zumindest die Spielzeit bis Sommer 2012 ist gesichert, nachdem seit 9. November klar ist, dass das Schweriner Staatstheater eine Soforthilfe gegen die Insolvenz in Höhe von 500.000 Euro vom Land und weitere 500.000 von der Stadt erhält, die sich Schwerin als Kredit borgt. Doch inzwischen meldet sich das Theater Vorpommern zu Wort: „Weniger Geld statt Insolvenz.“ Es müsse einen gerechten Ausgleich für alle Theater im Land geben, sagte Geschäftsführer Rainer Steffens. Eine Insolvenz der Bühnen in Greifswald, Stralsund und Putbus werde seit sieben Jahren nur durch einen Einkommensverzicht der Mitarbeiter verhindert. Vom kommenden Jahr an werde noch weniger Geld fließen: Minus zwölf Prozent seien bereits für den künstlerischen Bereich verhandelt. Minus elf Prozent für den nichtkünstlerischen Bereich stünden noch an. Nur, wenn diese Gespräche erfolgreich liefen, könnte 2012 eine Insolvenz abgewendet werden, sagte Steffens.
Joachim Kümmritz, Generalintendant des Schweriner Staatstheaters sagte in Bezug auf die Soforthilfe, ihn treffe die „Strategielosigkeit des Landes“ hart. Gebraucht werde eine Theaterreform für das gesamte Land. Und da ist sie wieder, die Fragestellung: Mit wie viel Kompetenz und Sachverstand ist das Kulturministerium ausgestattet? Es sind aber auch eine Reihe hausgemachter Probleme in der Kommunalpolitik, die eine zukunftsorientierte Strukturentwicklung der Theater verhindert haben: personelle Fehlentscheidungen, Unzuständigkeiten, Unfähigkeiten und so weiter, da hat Rostock besonders viele Fehlerpunkte.
Und wie stehen die Parteien zum Problem? Es positionieren sich zur Zeit nur Die Linke und die Grünen. Für Die Linke sei es offenkundig, dass die finanzielle Ausstattung der Theater und Orchester im Land nicht ausreiche, sagte ihr kulturpolitische Sprecher, Thorsten Koplin. Die Grünen sehen einen kulturpolitischen Offenbarungseid der rot-schwarzen Landesregierung und fordern seit langem eine landesweite Lösung.
SPD und CDU hingegen haben die Landeszuschüsse auf eine Höchstgrenze von 38,5 Millionen Euro pro Jahr eingefroren. Und das trotz der Tatsache, dass die Kosten für die Theater Jahr für Jahr steigen und der damit verbundene Mehraufwand durch die Kommunen als Träger nicht mehr zu finanzieren ist. Nun sollen Aufsichtsratssitzungen den Weg weisen.
Als am 9. November 2011 der Aufsichtsrat des Mecklenburgischen Staatstheaters beschloss, die Millionen-Hilfe anzunehmen, forderte Kulturminister Mathias Brodkorb (SPD) sogleich interne Konsolidierungsmaßnahmen, zu denen auch betriebsbedingte Kündigungen und Fusionen gehören könnten.
Die Orchestergewerkschaft (DOG) kündigte unterdessen harte Verhandlungen über die Zukunft der Schweriner Staatskapelle an. Einen Verzicht auf Gehalt und zugleich einen neuen Haustarifvertrag werde es nicht geben, so der Geschäftsführer der DOG, Gerald Mertens. Darüber hinaus soll Schwerin mit den Umlandkreisen über eine künftige gemeinsame Finanzierung des Staatstheaters verhandeln und gleichzeitig Gespräche über eine Orchesterfusion mit Rostock führen.
Auch am Rostocker Volkstheater kann für die Zukunft geplant werden. Der Aufsichtsrat des Volkstheaters beriet ebenfalls am 9. November über ein Wirtschaftskonzept für die kommenden fünf Jahre. Der neue Geschäftsführer Stefan Rosinski hatte das Papier vorgelegt. Trotz der Finanzprobleme ist damit eine Insolvenz der Volkstheater GmbH in diesem Jahr auszuschließen. Das Konzept sieht vor, das Theater als Vier-Sparten-Haus weiterzuführen und die Personalkosten durch den Abschluss eines Haustarifvertrags einzufrieren. Der soll dem Theater eine Ersparnis von einer Million Euro einbringen. Für die rund 300 Mitarbeiter würde dies Lohneinbußen im einstelligen Prozentbereich bedeuten. Dafür sollen ihre Arbeitsplätze bis 2016 sicher sein.
Erhöht werden sollen auch die Einnahmen zum Beispiel durch mehr Opern- und Musical-Aufführungen. Um dafür im Großen Haus Platz zu schaffen, ist offenbar geplant, das Schauspiel stärker auf das Theater im Stadthafen zu konzentrieren. Eine Fusion mit dem Staatstheater in Schwerin wird in dem Konzept abgelehnt, hieß es am Rande der Aufsichtsratssitzung. Außerdem wurde bekannt, dass das wegen Brandschutzmängeln geschlossene Große Haus im Juni kommenden Jahres wieder eröffnet werden soll.
Fazit: Theater kostet Geld. Es darf nicht vergessen werden, das zu einer starken urbanen Struktur einer Stadt und des Umlandes auch eine reichhaltige, vielseitige und künstlerisch-anspruchsvolle Kultur und Kunst die Lebensqualität maßgeblich mitbestimmen. Vielfältige Kulturangebote und -leistungen – darauf pocht auch unsere Gewerkschaft ver.di – müssen gerade in Zeiten der Krise für alle gewährleistet sein. Die Freiheit der Künste – unverzichtbare Voraussetzung für einen demokratisch verfassten Staat – setzt voraus, dass es Entwicklungschancen für Kunst überhaupt gibt. Teilhabe aller Menschen an Kunst und Kultur darf nicht gegen soziale Belange ausgespielt werden.
Vielmehr müssen wesentliche Gründe für die schwierige Finanzsituation der Kommunen und öffentlichen Hand angepackt werden. Dazu zählen die Stärkung der öffentlichen Kassen durch eine veränderte Wirtschafts-, Sozial- und Steuerpolitik.
An allen Bühnen und Theatern müssen Arbeitsbedingungen und -verhältnisse und korrekte Bezahlungen die Kreativität aller sichern.

Der Autor ist freier Kulturmanager und lebt in Rostock.

DIE VERLÄSSLICHKEIT DER POLITIK hat in Mecklenburg-Vorpommern offenbar die Verfallszeit von Frischfisch. Das macht die Menschen wütend und treibt sie auf die Straße: Noch im November hieß es, drohende Theater-Insolvenzen seien abgewendet, auch weil sich die Beschäftigten zu weiteren persönlichen Opfern bereit erklärten (sie unser Bericht). Jetzt sollen von den einst acht und heute vier Orchestern nur noch zwei bleiben. Eine Bühne, das Fritz-Reuter-Theater muss schließen, weiteren droht das Aus, Stellenabbau ist vorprogrammiert, Fusionen werden befürchtet und sind wahrscheinlich. Mehr als 500 Menschen, Theaterschaffende, darunter Delegationen aus Hamburg und Lübeck, Gewerkschafter von ver.di und anderen KünstlerInnen-Vereinigungen wie die GDBA, DOV und VdO protestierten dagegen vor der Staatskanzlei in Schwerin. Seit Mitte der 90er Jahre gibt das Land rund 38,3 Millionen Euro für seine Theater aus. Der Betrag wird bis 2020 nicht erhöht. Hunderte von Arbeitsplätzen wurden inzwischen abgeschafft. Greifswald Stralsund und Rostock bezahlen die Theaterschaffenden nicht mehr nach Tarif. Als Bildungs- und Kulturminister Mathias Brodkorb (SPD) Beiträge der Bühnen zu Strukturveränderungen einforderte, wurde er ausgebuht und bis zur Unhörbar niedergepfiffen. 30.000 Unterschriften sind inzwischen gegen die Sparpläne gesammelt worden. Sie werden mit der Abwanderung von Menschen aus der Region und dem demografischen Wandel begründet sowie damit, dass Touristen, aber immer weniger Einheimische in die kaputtgesparten Theater gingen. | bal / Foto: Klawitter

zurück.........................................................................................................................................................................................................


Die große Utopistin

Christa Wolf ist tot

Was bleibt: Ein großes humanistisches Vermächtnis

Christa Wolf bei einer Lesung | Foto: dpa

Wer in den letzten Monaten bei den Wolfs anrief, hatte stets Christa am Apparat. Und wer die Stufen zu den Wolfs im Haus am Amalienpark in Berlin-Pankow hochstieg, die Liftvorrichtung im Treppenhaus sah und das Bild der Schriftstellerin vor Augen hatte, wie sie sich lange schon beim Laufen quälen musste, der wusste, warum er stets Christa zuerst am Telefon antraf – während der ein Jahr ältere Gerhard aus irgendeiner Ecke der Wohnung herbeigerufen wurde. Wenn er nicht draußen unterwegs war. Mürrisch wirkte Christa Wolf dann, was sehr gut zu verstehen war. Ihr Platz und der Griff zum Telefon erinnerten an ihre körperlich Unbeweglichkeit.

Mit dem Vorwurf mangelnder geistiger Beweglichkeit wurde Christa Wolf vom Großteil der Kritiker nach 1989 geradezu überzogen. Dabei hatte sie lediglich ihre Utopien zu verteidigen versucht – sie, die vielleicht größte schreibende Utopistin des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Denn zwischen Landsberg an der Warthe, dem Ort ihrer Geburt 1929 und dem Ausgangspunkt ihrer „Kindheitsmuster“, der Rede für die „Fortentwicklung des Sozialismus“ am 4. November 1989 auf dem Berliner Alexanderplatz sowie der Erzählung „Was bleibt“ (1979/90) lag eine ungeheuerliche geistige Strecke.
Die Schriftstellerin der DDR, Christa Wolf, war diese Strecke gegangen, ohne je opportunistisch zu werden, ihre Worte von gestern zu vergessen, ohne ihre literarische Schule bei Exilschriftstellern und ihre Hilfsbereitschaft gegenüber Verfolgten aufzugeben. Doch plötzlich, nach ihrem Auftritt auf dem Alex, prasselte es Prügel: „Mir ist nur hinter vorgehaltener Hand gesagt worden, dass man diese Rede meinte“, sagte sie mir 1998 in einem Gespräch über ihre raren politischen Einmischungen: „Ich habe darin keinen Sinn mehr gesehen, weil ich immer wieder erlebte, wie mir meine Einmischungen im Munde umgedreht wurden.“
Diese Erfahrung war Christa Wolf noch bereit, beiseite zu schieben („Wenn´s dafür war, dann steck´ ich es ein.“) Doch als dann ihre Berichte für die Stasi zu Tage kamen, wurde in Kommentarspalten zur Verdammnis durch westdeutsche Literaturbetriebskollegen geblasen. Manche von denen hatten sich (ich kann es bezeugen) aus lauter Angst zuvor nicht mal in einen Interzonenzug gesetzt. – Die Schriftstellerin verstummte. Sie litt. Dabei waren es drei Berichte nach 1959, die nur Positives enthielten und wie Monika Marons MfS-Mitarbeit einzustufen sind, die ihre Dossiers zur Staatskritik nutzte. Wie sie litt, war ihren Texten zu entnehmen, nicht nur „Im Stein“ oder in „Leibhaftig“, sondern auch in „Stadt der Engel oder The Overcoat of Dr. Freud“, einer sprachlich-starren Beinahe-Autobiografie.
In diesen letzten 30 Jahren wurde die einst weltweit geehrte Christa Wolf ungerechterweise als DDR-Schriftstellerin reduziert – und gefeiert. Als sie 1998 im Leipziger Gewandhaus zusammen mit der Schauspielerin Corinna Harfouch und dem „noises painting“-Maler Helge Leiberg „Im Stein“ vorstellte, wurde daraus „Die lange Nacht der Christa Wolf“. Harfouch freute sich wie ein Kind, als die Menschen im ausverkauften Saal sitzen blieben – bei ihrer Christa. Wo die Wolf auch liest in ihrem ehemaligen Staat, sie trifft auf hunderte Menschen. Dabei schreibt sie Weltliteratur, angefangen mit dem „Geteilten Himmel“, mit „Nachdenken über Christa T.“, „Kein Ort. Nirgends“, „Kassandra“, „Störfall“ oder „Medea“.
Sie schriebt analytisch, unprätentiös, fast trocken, selbst in den Texten über die Romantik verließ sie die Haltung der Beobachtenden nicht. Ihre Selbstreflexionen sind eine Pein: Diese Frau, die sich um die Zukunft unserer Kultur sorgte, indem sie ihr deren Vermächtnisse produktiv machte, hätte allein für „Kein Ort. Nirgends“ den Nobelpreis verdient. Christa Wolf starb am 1. Dezember 2011 in Berlin. Den riesigen Auflauf bei der Trauerfeier in der Akademie der Künste in Berlin und auf dem Dorotheenstädtischen Friedhof hätte sie wohl „unheimlich“ genannt.
| Burkhard Baltzer


zurück.........................................................................................................................................................................................................

Die EU verbessert Urheberrechte

Siebzig statt fünfzig Jahre

Neue Schutzdauer-Richtlinie: Fortschritt für die ausübenden Künstler in Europa

Die Richtlinie 2006/116/EC, deren Änderung die FIM (Internationale Musiker-Föderation) seit langem forderte, gehört der Vergangenheit an. Am 12. September verabschiedete die EU die Richtlinie 2011/77/EU, mit der die Schutzdauer des Urheberrechts für ausübende Künstler und Künstlerinnen (für die Aufzeichnung ihrer Darbietungen) und Tonträgerhersteller (für deren Tonträger) von 50 auf 70 Jahre verlängert wird.

Diese Verlängerung ist von wesentlicher Bedeutung, denn damit genießt die große Mehrheit der Künstler eine lebenslange Schutzdauer. Die Richtlinie verlängert nicht nur die Schutzdauer von 50 auf 70 Jahre, sondern umfasst ebenso drei Begleitmaßnahmen, die für die 20 zusätzlichen Jahre der Schutzdauer gelten. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Ergebnisse zäher Verhandlungen, und ferner spiegeln sie die seit vielen Jahren von der FIM geäußerten Bedenken wider: „[…] sicher(zu)stellen, dass ausübende Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an den Tonträgerhersteller übertragen oder abgetreten haben, tatsächlich von dieser Verlängerung profitieren […]“ (Abschnitt 10). Zu den begleitenden Maßnahmen:
1. Die Tonträgerhersteller werden verpflichtet, mindestens 20 Prozent der Einnahmen beiseite zu legen, die ihnen aus den ausschließlichen Rechten für Vertrieb, Vervielfältigung und Zugänglichmachung von Tonträgern zufließen. Die somit eingegangenen Beträge sollen ausübenden KünstlerInnen zugutekommen, die ihre ausschließlichen Rechte gegen eine einmalige Zahlung abgetreten haben. Mit der Verteilung an die Betreffenden sollen die Verwertungsgesellschaften betraut werden.
2. Der sogenannte „Neustart“ verpflichtet den Tonträgerhersteller, den Künstlern, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben, in der anteilsmäßige Vergütungen (Lizenzgebühren) festlegt sind, die Gesamtheit der in der Vereinbarung vorgesehenen Vergütungen zu leisten, ohne dass diese durch Abzüge oder Vorschüsse reduziert werden.
3. Durch die dritte begleitende Maßnahme wird fixiert, dass die Rechte des Tonträgerherstellers an einem Tonträger erlöschen, wenn er nicht die zu seiner Nutzung notwendigen Maßnahmen ergreift. Die betroffenen KünstlerInnen, die erneut Rechteinhaber sind, können demnach wieder neue Möglichkeiten der Veröffentlichung ihrer Aufzeichnungen erschließen.
Die Umsetzung dieser drei Maßnahmen in nationales Recht wird mitunter ein kompliziertes Unterfangen sein. Die FIM wird bald einen Leitfaden mit Empfehlungen und technischen Lösungen für ihre Mitglieder herausgeben, damit diese bei ihren Regierungen ihre Anliegen so darlegen können, dass die Interessen der Musikerinnen in dieser Umsetzungsphase bestmöglich berücksichtigt werden können.
Es muss auch darauf verwiesen werden, dass die Verabschiedung dieser Richtlinie 2011/77/EU vorausgegangene Folgenabschätzungen bestätigt. Diese Studie stützt sich insbesondere auf die Feststellung, dass die ausübenden Künstlerinnen und Künstler mit ungerechten Vereinbarungen konfrontiert werden, die es ihnen nicht erlauben, eine angemessene Vergütung aus der Ausübung ihrer Rechte zu erhalten, wenn diese erst einmal abgetreten worden sind. Die oben beschriebenen begleitenden Maßnahmen sind ein erster Schritt für den fehlenden Ausgleich.
Schließlich wird durch diese Auswirkungsstudie die Bedeutung und die Legitimität einer künftigen Bestimmung zugunsten ausübender Künstlerinnen für eine nicht verlöschende angemessene Vergütung anerkannt, die aufgrund der Zugänglichmachung, auch nach der Abtretung der entsprechenden Exklusivrechte, verlangt wird. Diese Bestimmung, die bereits in der europäischen Gesetzgebung und dem spanischen Recht vorhanden ist, was das Verleihrecht betrifft, wird offiziell von der FIM seit ihrem 19. Kongress (Johannesburg, im Oktober 2008) unterstützt, und deren Förderung bleibt für die FIM prioritär. 
| Thomas Dürrer

Der Autor ist Musiker und Sekretär der GdG-KMSfB.


zurück.........................................................................................................................................................................................................

Österreich: Artistenprüfung gefordert gegen

Schwarze Zylinderschafe

Artisten und Unterhaltungsmusiker werden in Österreich vom Finanzamt nicht als Künstler, sondern als Gewerbetreibende eingestuft.

Das schadet einerseits dem Stand der „musicians and magicians“ und ist für die Unterhaltungskunst mit vielerlei Nachteilen verbunden. Andererseits wird dieser Missstand von Amateuren für Pfusch und Schwarzarbeit ausgenutzt. So kommt es vor, dass solche Leute ihre fragwürdigen Dienste in Lokalen und privat für 100 oder 150 Euro anbieten. Wenn man bedenkt, dass ein Installateur für eine kleine Reparatur mit Wegezeit oft 280 Euro oder mehr verrechnet, sollte man doch annehmen, dass die hohe Kunst der Magie und Musik mindestens genau so viel wert ist. – Was natürlich nicht stimmt. Denn es gibt viele Angebote, die schon um 150 Euro zu buchen sind. Natürlich hat der Kunde dabei keinen Anspruch auf Qualität. Die seriösen Künstler müssen dafür büßen, dass mit ihrer nicht geschützten Kunst viel Schindluder getrieben wird. Vom Finanzamt und dem Staat ganz zu schweigen, die bei diesem Treiben links liegen gelassen werden.
Ich schlage daher vor, dass, vergleichbar den Baustellen, kontrolliert wird, und so die „schwarzen Schafe und Schwarzarbeiter“ gezielt ausgeforscht werden können. Zweitens sollte von der Künstlergewerkschaft verbindlich die Artistenprüfung eingeführt werden. Dadurch würde das Niveau erhöht und ein Riesenschritt für die Anerkennung der Artisten als Künstler bei den Finanzämtern getan. Zusätzlich würde es dann endlich ein offizielles Zertifikat geben, mit dem sich nicht nur der Künstler ausweisen kann, sondern dass endlich auch den Kunden die Gewissheit gegeben wird, nicht blind den Hasen mit schlappen Ohren im Zylinder zu kaufen.
| Tony Rei


zurück.........................................................................................................................................................................................................

Künstlersozialversicherung

„Ich bin Musikkritiker“

Die Künstlersozialkasse (KSK) und deren Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt – BVA), plagen sich seit einiger Zeit mit der Frage herum, welcher „Gestaltungsspielraum“ nun Künstler und Publizistinnen ausmacht. Sie quälen damit auch Autorinnen, Übersetzer und Lektorinnen, die zwecks Versicherung nach dem KSVG belegen sollen, dass sie einen solchen „Gestaltungsspielraum“ haben – eine Zumutung, bisweilen ein Irrwitz.

Im Gesetz (§ 2 KSVG) hat dieser Originalitätstest keine Grundlage: „Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalistin oder in anderer Weise publizi-
stisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“ Allerdings klagte ein Unternehmen, weil es die Künstlersozialabgabe auf Honorare für die Übersetzung von Bedienungsanleitungen und Werbebroschüren nicht zahlen wollte – und bekam vor dem Bundessozialgericht Recht (BSG, Urteil vom 7. 12. 2006 – Aktenzeichen B 3 KR 2/ 06 R). Das Hintertürchen, bei den Übersetzungen sei „keinerlei gestalterischer Spielraum eröffnet“, erwies sich als gangbar.
Das Urteil mag für Übersetzungen nachvollziehbar sein, auf die sich die Urheberinnen des Originals stürzen und ihnen den eigenen Stil aufprägen. Das BSG meinte allerdings, darüber hinaus Grundsätzliches äußern zu müssen: „Wenn es um die Übersetzung eines literarischen oder künstlerischen Textes geht, sich der Übersetzer also in einem schriftstellerischen oder künstlerischen Umfeld bewegt, wird der erforderliche Interpretationsspielraum stets vorhanden sein. Handelt es sich hingegen um die Übersetzung von Texten, die nicht der ‚Literatur‘ im weitesten Sinne zuzurechnen sind, aber dennoch veröffent-
licht werden sollen, wozu z. B. journalistische und redaktionelle Texte, Werbebroschüren, Bedienungsanleitungen und Handbücher für technische Geräte gehören, ist näher zu prüfen, ob es nach der Natur der Sache oder den konkreten Vorgaben des Auftraggebers um eine wörtliche bzw. wortgetreue Übersetzung geht oder ob dem Übersetzer ein Gestaltungsspielraum eingeräumt ist, was in der Praxis bei Texten dieser Art eher den Ausnahmefall darstellen dürfte.“
Man hat mitunter schlechte Tage – auch bei Gericht. Dann gerät in die Urteilsgründe eben ein nicht sonderlich durchdachter Wortschwall von „Literatur“ (in welchem Sinne auch immer) über Journalismus bis „Handbücher“ nebst Spekulationen über „Natur der Sache“ und eine vermeintliche „Praxis“. Ärgerlich wird es, wenn solche Texte anschließend exekutiert werden wie eine heilige Schrift – nicht nur in Bezug auf einzelne Übersetzungen, sondern auf Übersetzer. Das tut aber die KSK mit Unterstützung der Aufsicht. Mittlerweile werden nicht nur Übersetzerinnen damit traktiert, ihren „Gestaltungsspielraum“ (die Maßeinheit dafür wäre interessant) unter Beweis zu stellen, sondern auch Autorinnen und Lektoren. Was Lektoren angeht, wird die Passage aus dem Urteil als absurdes Theater inszeniert: Lektorinnen sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zu versichern, weil sie an der Veröffentlichung eines Buches mitarbeiten. Der „Gestaltungsspielraum“ liegt zunächst einmal beim Autor; und wenn der seine Arbeit gut gemacht hat, gibt es für den Lektor wenig zu „gestalten“ – was im Einzelfall allerdings auch ganz anders sein kann. Auf welchem Holzweg sich die KSK und das BVA befinden, wird aber klar am Beispiel einer wissenschaftlichen Autorin von Kurzfassungen (sogenannte Abstracts) zu Fachpublikationen. Diagnose des BVA: „Eine ‚eigenschöpferische‘ Leistung ist nicht gegeben“. Das kann nur behaupten, wer sich nie mit Abstracts abmühen musste. Begründung des BVA: „Es handelt sich um rein technische Zusammenfassungen, die zwar inhaltlich korrekt und sprachlich einwandfrei sein müssen, im Ergebnis aber gewissermaßen konkrete Aussagen des Originaltexts wiedergeben.“ So macht das Amt seinen fundamentalen Irrtum selbst deutlich, „Literatur“ mit Fiktion und „Gestaltungsfreiheit“ mit freiem Fabulieren gleichzusetzen. Ein Irrtum, den ein Blick in das billigste Konversationslexikon behoben hätte.
Gegen solche Bescheide sollte Widerspruch eingelegt und danach mit Rechtsschutz von ver.di geklagt werden. Es ist anzunehmen, dass den jetzt inszenierten Unfug das Bundessozialgericht nicht gewollt hat.
Manche Verhaltensweisen können einen ganzen Berufsstand (meinen, was mich massiv ärgert) in Verruf bringen. Dazu gehört das Hantieren mit unverstandenen (kenntlich an der Markierung durch Tüttelchen) Begriffen und das Schreiben über Dinge, die man nicht kennt. Womit nun die Überschrift mit einer tiefen Verbeugung vor einem großen Künstler zum Ende gebracht ist: „... weil ich unmusikalisch bin!“ dichtete und sang der am 23. November verstorbene Georg Kreisler.
| Wolfgang Schimmel


zurück
.........................................................................................................................................................................................................


Das Gedicht "Moment mal" von Christiane Reinert, Preisträgerin Kategorie "Nachwuchs" 2010, damals 16 Jahre alt. Sie war im 2. Durchlauf 2011/12 in der "jungen Jury" tätig und wird am 18.1.2012 bei der Lesung in Köln dabei sein. Gestaltet wurden die Postkarten in zig-Tausender Auflage von Walburga Fichtner.

Poesie vom Postboten

Zur Nachahmung empfohlen: Lyrikwettbewerb für junge Leute

Ein Beispiel: Im Fernsehen bringen sie mal wieder einen Bericht / über Börsenkurse in Asien / über Terroranschläge in Israel / über Bürgerkrieg in Somalia / über Hungersnot in Namibia. / Ich schalte den Fernseher aus und / setze mich an den Computer um / Ballerspiele zu spielen / zur Entspannung.

Fernsehen ist der Titel dieser Zeilen. Mit ihnen wurde Apolonia Gottwald, 18jährige Schülerin aus Wachtendonk, neben vier weiteren jugendlichen Gewinnern zum zweiten Mal Preisträgerin im NRW-weiten Lyrikwettbewerb postpoetry – Gedichte zum Versenden.

Und sie sind in der Tat zu versenden – auf Postkarten im Lang-DIN-Format und Vierfarbendruck in einer Auflage von 2.000 Exemplaren pro Preisträger-Gedicht. Wer Lyrik schreibt und veröffentlicht, weiß wie schwer es ist, Werke gerade dieses literarischen Genres an Leserinnen und Leser zu bringen; da ist eine 2.000er Auflage schon beachtlich.
Monika Littau, aus dem Ruhrgebiet stammende Autorin von Romanen sowie von Sach- und Kinderbüchern, aber eben auch von Lyrik, hatte die Idee zu diesem Projekt entwickelt und sie im Jahr 2010 zum ersten und 2011/12 zum zweiten, aber nicht zum letzten Mal verwirklicht. Ihr naheliegendes Ziel ist generell: der Lyrik als literarischer Kunstform mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, und speziell: jugendliche Lyrikerinnen und Lyriker zu fördern. Dabei wurden aber die älteren, erfahrenen Lyriker/innen nicht vergessen; sie konnten sich ebenfalls am Wettbewerb beteiligen und übernahmen es zusätzlich, den jugendlichen Bewerber/innen als Mentoren zur Seite zu stehen.
Nachwuchsförderung ist eine der Aufgaben des VS und der Gesellschaft für Literatur sowie der rheinischen Autorengruppe AURA 09, denen die Initiatorin der Lyrik-Wettbewerbe angehört. Durch sie wurde der Fördergedanke konkret, indem sie „jungen Leuten die Möglichkeit anbot herauszufinden, was sie oder er literarisch will und kann“. Monika Littau bezeichnet Lyrik als „ein schnelles Medium“, von dem sie annimmt, dass es schreibenden Jugendlichen entgegenkomme und im glücklichsten Fall „aufgrund der Reduktion weite Räume aufspannt, in denen kleine philosophische Denkgebäude“ errichtet werden können. Und das ist – mit Unterstützung des NRW-Kulturministeriums, der Gesellschaft für Literatur, von AURA 09 und durch etliche Kommunen und verschiedene Einrichtungen - in beispielhafter Weise gelungen.
Vor der jüngsten, von zarten Piazzolla-Cello- und -Gitarrenklängen eingeführten Preisverleihung in Bochum gab es allerdings viel kreative Arbeit für das postpoetry-Team (M. Littau, N. Bertram, D. Damwerth): die Ausschreibung, Kontakte mit Schulen, Kommunen, Bibliotheken, mit potenziellen Juroren, mit Grafikerin und Druckerei, vor allen Dingen aber: mit finanziellen Unterstützern.
postpoetry, die bewusst mehrdeutig benannte Aktion, beschränkt sich jedoch nicht auf Wettbewerb und Preisverleihung; sie ist vielmehr eine nachhaltig wirkende Initiative: Auf sieben Veranstaltungen in verschiedenen nordrhein-westfälischen Städten stellen bis Ende März die jungen Preisträgerinnen ihre ausgezeichneten kleinen Werke vor. (Termine: http://postpoetry2011.blogspot.com). Und schon jetzt wird die dritte Runde vorbereitet.
| Antje Dertinger





zurück