kunstundkultur-online.de 6/7|16


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Zwei Wohn- und Arbeitsstipendien für den Nachwuchs
STUHR. Hört sich sehr idyllisch an: „Die Gemeinde Stuhr unterhält im Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Unterstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn- und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens“. Hier werden für 2017 zwei Wohn- und Arbeitsstipendien für bildende Künstlerinnen/Künstler aus Bremen oder Niedersachsen ausgeschrieben. Ihnen werden zehn Monate lang Atelierräume und Wohnungen mietfrei überlassen, zusätzlich erhalten sie als Stipendium jeweils 1.400 Euro monatlich. Die Gemeinde Stuhl gibt zudem einen Zuschuss für die Produktions eines Katalogs zur Abschlussausstellung. Bis 7. April 2017 können sich Nachwuchskünstlerinnen und -künstler, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben.. Der Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben. Ausschreibungsunterlagen bzw. weitere Informationen bei der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr, Tel. 0421 / 56 95-2 92, E-Mail: M.Melzer-Ahrnken@stuhr.de, www.Stuhr.de.

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Stand: 31.12.16